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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Gerne bieten wir Ihnen diese Dienstleistung unter https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/#global auch Online an.

Bei Schalterabmeldung von Personen mit  Schweizerbürgerrecht benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Persönlicher Ausweis
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis

gratis

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