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Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029; Wahltermin und Anmeldeverfahren

25. Februar 2025

Am Sonntag, 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann
  • Finanzkommission (3 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
  • Stimmenzähler (4 Mitglieder, 2 Ersatzmitglieder)

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unter-zeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 04. April 2025, spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann auf der Website der Gemeinde Böztal oder bei der Gemeindekanzlei be-zogen werden. Auf der Rückseite des Formulars ist die Wahlannahmeerklärung zu unterzeichnen. Weiter ist bei den Einwohnerdiensten Böztal ein Wahlfähigkeitsausweis anzufordern. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (exklusiv Gemeinderat) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wäh-len sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.


Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).


Wahlbüro Böztal

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat 18. Mai 2025 (PDF, 67.51 kB) Download 0 Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeindeammann 18. Mai 2025 (PDF, 86.15 kB) Download 1 Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeindeammann 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Vizeammann 18. Mai 2025 (PDF, 86.03 kB) Download 2 Anmeldeformular 1. Wahlgang Vizeammann 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Finanzkommission 18. Mai 2025 (PDF, 67.46 kB) Download 3 Anmeldeformular 1. Wahlgang Finanzkommission 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Steuerkommission 18. Mai 2025 (PDF, 67.48 kB) Download 4 Anmeldeformular 1. Wahlgang Steuerkommission 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Steuerkommission Ersatz 18. Mai 2025 (PDF, 67.49 kB) Download 5 Anmeldeformular 1. Wahlgang Steuerkommission Ersatz 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Stimmenzähler 18. Mai 2025 (PDF, 67.47 kB) Download 6 Anmeldeformular 1. Wahlgang Stimmenzähler 18. Mai 2025
Anmeldeformular 1. Wahlgang Stimmenzähler Ersatz 18. Mai 2025 (PDF, 67.52 kB) Download 7 Anmeldeformular 1. Wahlgang Stimmenzähler Ersatz 18. Mai 2025