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Öffentliches Tretrecht und Leinenpflicht

25. März 2025

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!

Wir machen Sie höflich darauf aufmerksam, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente während den Spaziergängen mit Ihrem Hund.