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Ortsbürgergemeinde

Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.