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Gesamterneuerungswahlen Böztal, Stille Wahl

23. April 2025

Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang 3 Mitglieder der Finanzkommission vom 18. Mai 2025; 4 Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler; 2 Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler Ersatz; 1 Ersatzmitglied Steuerkommission; stille Wahl

Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 18. Mai 2025 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:

 

Mitglieder Finanzkommission

  • Aebi Dania, 1979, von Krauchthal BE, Zürich ZH und Unterengstringen ZH, Geerenweg 493, Hornussen, parteilos, bisher
  • Erb Thomas, 1966, von Oberhof AG, Bühlstrasse 17, Bözen, parteilos, bisher
  • Keller Marc, 1962, von Rorbas ZH, Kirchweg 2, Bözen, parteilos, neu

 

Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (4 Sitze)

  • Hänny Hans Rudolf, 1961, von Safiental GR, Poststrasse 13, Bözen, parteilos, bisher
  • Senn Angeles, 1968, von Densbüren AG, Geerenweg 484, Hornussen, parteilos, bisher
  • Herzog Stefanie, 1990, von Sigriswil BE, Mülimatt 530, Hornussen, parteilos, neu
  • Hossli Sila, 1991, von Basel BS, Kirchweg 8, Bözen, parteilos, neu

 

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze)

  • Keller Tamara, 1976, von Zihlschlacht-Sitterdorf TG und Zurzach AG, Beckenmatt 9,Bözen, parteilos, bisher
  • Vetter Thommen Iren, 1971, von Maisprach BL und Entlebuch LU, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos, bisher

 

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Pfister Reto, 1979, von Böztal AG, Lindenhof 2, 5076 Bözen, parteilos, neu

 

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Hornussen, 22. April 2025                                                    WAHLBÜRO BÖZTAL