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Bisheriger Heimatort als Klammerzusatz

30. April 2025

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort), welches aufgrund der Fusion von Gemeinden weggefallen ist, als Klammerzusatz anführen, sofern sie Bürgerin oder Bürger der bisherigen Gemeinde waren. Zuständig dafür ist das Regionale Zivilstandsamt. Wir bitten Sie, Ihren Antrag online einzureichen, direkt beim Smart Service Portal des Kantons Aargau. Beachten Sie, dass der Antrag innert einer Frist von 2 Jahren seit Wegfall des bisherigen Gemeindebürgerrechts gestellt werden muss. Bis zum 01. Juli 2026 sind zudem Anträge zulässig für Gemeindezusammenschlüsse, die in den Jahren 2002 bis 2024 erfolgt sind.


Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 14 Tagen zu rechnen. Das zuständige Regionale Zivilstandsamt wird sich nach dem Einreichen des Antrags bei Ihnen melden. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühren zuzüglich Auslagen sind für

  • Einzelpersonen CHF 75.00
  • Familien (Eltern oder Elternteile mit minderjährigen Kindern) CHF 100.00
  • Ehepaare, Paare in eingetragener Partnerschaft CHF 100.00


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Einwohnerdienste, per Mail einwohnerdienste@boeztal.ch oder Tel. 062 865 35 85.