Steuererklärung 2024 - Fristerstreckung
Unselbständig Erwerbende haben noch bis Ende Juni Zeit, ihre Unterlagen abzugeben. Bereits sind viele Steuererklärungen beim Regionalen Steueramt eingetroffen. Alle Steuerpflichtigen, welche die Unterlagen 2024 noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies möglichst bald zu erledigen. Ab Anfang Juli 2025 müssen die ersten Mahnungen verschickt werden. Diese sind gebührenpflichtig. In begründeten Fällen kann beim Steueramt ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden.
Die Steuererklärungen 2024 müssen bis am 30. Juni 2025 eingereicht werden. Die Einreichung eines Fristerstreckungsgesuch für Steuererklärungen ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2025 möglich unter www.ag.ch/Fristerstreckung. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Bitte nutzen Sie, wenn immer möglich, das Online-Tool für Ihre Fristerstreckung, vielen Dank!
Regionales Steueramt Böztal-Zeihen