Demission Gemeinderat Alexander Zürcher; Ersatzwahl am 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/29; Anmeldeverfahren
Aus persönlichen Gründen hat Alexander Zürcher, wohnhaft in Bözen, Gorgen 32, seine Demission als Mitglied des Gemeinderates per erfolgter Ersatzwahl eingereicht.
Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2026/29 findet am 14. Juni 2026 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 30. April 2026 um 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann über die Website oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Zugehörige Objekte
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| Anmeldeformular 1. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat am 14. Juni 2026 (PDF, 147 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular 1. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat am 14. Juni 2026 |