Erhöhung Waldbrandgefahr auf Stufe 4
Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Siehe Merkblatt
Zugehörige Objekte
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| 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 511 kB) | Download | 0 | 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |
| 20260623 MM Waldbrandgefahr_Gefahrenstufe 4_final (PDF, 122 kB) | Download | 1 | 20260623 MM Waldbrandgefahr_Gefahrenstufe 4_final |
| Verfügung Feuerverbot (unterzeichnete Version) (PDF, 928 kB) | Download | 2 | Verfügung Feuerverbot (unterzeichnete Version) |