Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt per 28.07.2026, 12.00 Uhr im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Auch das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot |
| 20260727_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 1 | 20260727_Merkblatt_Stufe 5 |