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Neue biometrische Identitätskarte ab 02. November 2026

6. Oktober 2026

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 02. November 2026 die neue biometrische Identitätskarte ausschliesslich beim kantonalen Passbüro beantragen. Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Je nach Bedarf können Schweizer Staatsangehörige zwischen den beiden Varianten wählen: Biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen. Nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.

Die neue Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Der Bezug ist freiwillig; die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert. Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.

Die nicht biometrische Identitätskarte kann wie bis anhin bei der Gemeinde beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im verlinkten Merkblatt. 

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Merkblatt_Schweizer_Reisedokumente_2026 (PDF, 237 kB) Download 0 Merkblatt_Schweizer_Reisedokumente_2026