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Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeihilfe

Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe

Die Alimentenhilfe beinhaltet die Bevorschussung der Alimente und das Inkasso. Das Kind hat Anspruch auf die Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

 

Elternschaftsbeihilfe

Wirtschaftlich schwache Eltern haben ab Geburt ihres Kindes, während 6 Monaten Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, damit das neugeborene Kind durch einen Elternteil betreut werden kann.

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