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Budget

Das Budget gibt einen Überblick über die Aufwände und die Erträge der Erfolgsrechnung und die Ausgaben und die Einnahmen der Investitionsrechnung. Die bewilligten Ausgaben und geschätzten Einnahmen in der Investitionsrechnung und die Jahrestranchen stützen sich auf rechtsverbindliche Erlasse oder Verpflichtungskredite (§ 87d GG).

Das Budget wird jeweils anfangs zweiter Jahreshälfte erstellt und muss durch die Winter-Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Das Budget kann jeweils auf der Finanzverwaltung eingesehen werden.

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