Kopfzeile

Inhalt

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)

28. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt per 28.07.2026, 12.00 Uhr im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Auch das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.

Zugehörige Objekte

Name Download
Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) Download 0 Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot
20260727_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) Download 1 20260727_Merkblatt_Stufe 5