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Baubewilligungsverfahren

Die Bauverwaltung ist zuständig für die öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauten Themen der Kanalisationsanlagen sowie, in Zusammenarbeit mit dem Wasserwart, für die Wasserversorgung, die Strassen, die öffentlichen Bauten und Anlagen sowie die gemeindeeigenen Liegenschaften.

Die dazugehörigen Reglemente und Verordnungen finden unter den Online-Diensten

Die Durchlaufzeit von Baugesuchen beträgt durchschnittlich
• 6 bis 8 Wochen bei vereinfachten Verfahren
• 8 bis 12 Wochen bei kleineren Vorhaben (Gartengestaltungen, Klein- und Anbauten, Sichtschutzwände, Wärmepumpen etc.)
• 12 bis 16 Wochen bei Ein- bis Dreifamilienhäuser
• Grössere Vorhaben je nach Komplexität

Diese Angaben setzen voraus, dass die Baugesuche jeweils vollständig eingereicht werden und keine Einwendungen eingegangen sind. Sind weitere Teilbewilligungen notwendig (Kanton, Brandschutz, Ortsbildschutz) kann sich das Verfahren entsprechend verlängern.

Um sicherzustellen, dass die zuständige Personen für Ihr Anliegen vor Ort und verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen eine vorgängige Terminvereinbarung. Dies ist vor allem für die Vorstellung von Projekten, Einsicht von einzureichenden Baugesuchen, Fragen zu Projekten die öffentlich aufliegen etc. wichtig. Wir danken für Ihr Verständnis.

Preis

gratis

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